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Die COVID-19 Pandemie 2020/23

 

Update: 1. April 2023

NACH DREI JAHREN PANDEMIE
Ab 01.04.2023 Ende der bundesweiten Corona-Maßnahmen

Ist Corona vorbei?

Impfungen und Infektionen haben die Immunität der Menschen so weit gesteigert, dass schwere Verläufe selten geworden sind. Der globale Gesundheitsnotstand könnte laut WHO 2023 aufgehoben werden.

Aber das Virus wird wohl nie mehr verschwinden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine

 

Update: 24. März 2020

Coronavirus (COVID-19)
Weitreichendes Kontaktverbot erlassen! Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit mit Ausnahmen untersagt - Handel und zahlreiche Dienstleistungsbranchen eingeschränkt!

Wer sich trotz des Versammlungsverbots mit mehr als einer weiteren Person im öffentlichen Raum aufhält, muss ein Bußgeld von 200 Euro bezahlen – pro beteiligte Person.

Eine Ansammlung von mehr als zehn Personen stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

 

Dies regelt ein vom Land Nordrhein-Westfalen herausgegebener Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung.

 

Update: 2. November 2020

Neuss strikte Kontaktbeschränkungen, geschlossene Kulturstätten, Gastronomiebetriebe und Freizeitsportanlagen - Corona schränkt das Leben in Deutschland ab dem 2. November massiv ein.

Und Nordrhein-Westfalen zieht voll mit.

Das Ziel: Scharfe Beschränkungen im ganzen Monat November sollen die Welle steigender Corona-Infektionen vor der Weihnachtszeit brechen.

Die einschneidendste Veränderung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch angehörige zweier Haushalte treffen - insgesamt aber maximal zehn Personen.

Von dieser Obergrenze werden auch größere Familien, die in einem Haushalt leben, nicht mehr ausgenommen.

Das ist neu - auch für die Bürger in NRW.

Gastronomiebetriebe sowie Theater, Opern und andere Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, sollen schließen. Profisport wird nur noch ohne Zuschauer erlaubt.

 

§ 28a Infektionsgesetz
Update vom 18. November 2020: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das neue Infektionsschutzgesetz ausgefertigt. Das teilte das Bundespräsidialamt am Mittwochabend in Berlin mit.

Das zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz kann nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Damit traf das Gesetz am Donnerstag den, 19. November in Kraft.

Neuer Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes:
Um diese Corona-Maßnahmen geht es! Der Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und zuständigen Behörden zum Eindämmen der Corona-Pandemie verordnet werden können.

Dazu zählen im Wesentlichen Maßnahmen, die wir bereits aus dem Lockdown im Frühjahr kennen. Zum Teil wurden sie auch im leichten November-Lockdown angeordnet.

Ein Überblick:

-
Abstandsgebote

- Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum

- das Beschränken oder Untersagen von Übernachtungsangeboten, Reisen, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen

- das Schließen von Geschäften

- das Anordnen einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum

In dem neuen Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes soll nun auch vorgeschrieben werden, dass solche Rechtsverordnungen zeitlich befristet sein müssen.

Die grundsätzliche Geltungsdauer soll demnach vier Wochen betragen, kann aber auch verlängert werden.

Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden. Auch neue Regeln zu Verdienstausfällen sind vorgesehen.

So sollen unter anderem Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinderbetreuung nicht arbeiten können.

 

Update: 25. November 2020

Kontaktbeschränkungen, Teil-Lockdown, Weihnachten

Die neuen Regeln im Überblick!
Private Zusammenkünfte sollen strenger begrenzt werden, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Bund und Länder einigen sich aber auf besondere Regeln für Weihnachten.

Auch für den Einzelhandel und die Schulen gibt es weitere Vorgaben. Die neuen Beschlüsse hier als Download in PDF

 

 

Update: 13. Dezember 2020

Lockdown ab Mittwoch Deutschland macht dicht:
Jetzt steht fest: Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren.

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten an diesem Sonntag mit.

Was Sie jetzt wissen müssen!

 

 

Geh- und Verbote

 

 

So viel kostet eine Dosis
Politikerin twittert versehentlich Preise der Corona-Impfstoffe

 

 

Update: 21. Dezember 2020

Wichtige Dokumente aufgetaucht.

Diese Impf-Blätter müssen Millionen Deutsche ausfüllen!

Ab dem 27. Dezember 2020 sollen die Corona-Impfungen in Deutschland starten, rund 400 Impfzentren wurden in den letzten Wochen eingerichtet und auch die ersten Terminvergaben fanden schon statt.

Für die Impfung sind einige Dokumente nötig.
Corona-Impfung: Das benötigen Sie außer den Impfdokumenten!

Zwei Dokumente sind vor allem wichtig für die Impfung - der Anamnesebogen mit Einwilligung sowie das Aufklärungsblatt zur Impfung. Beide müssen ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden.

Auf dem Anamnesebogen werden gesundheitliche Daten erfasst, so zum Beispiel chronische Krankheiten, Allergien oder bestehende Schwangerschaften. Das Aufklärungsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Impfung und muss unterschrieben zur Impfung mitgebracht werden.

 

Corona-Impfung: Das benötigen Sie außer den Impfdokumenten!
Neben der ausgefüllten Einwilligungserklärung sowie dem unterschriebenen Aufklärungsblatt müssen Sie zum Impftermin Ihre Terminbestätigung und einen gültigen Lichtbildausweis mitnehmen. Ohne die Bestätigung können Sie den Termin nicht wahrnehmen.

Wer beim Termin selbst noch Fragen hat, kann zusätzlich zu den Infoblättern außerdem ein Gespräch mit dem Impfarzt führen, das kann auf dem Anamnesebogen eingetragen werden.

 

 

 

Außerdem sollten Sie Ihren Impfausweis bereithalten, in den die Corona-Impfung eingetragen wird. Wer zusätzliche Dokumente wie zum Beispiel einen Herz Pass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste besitzt, sollte diese ebenfalls zum Termin mitbringen.

 

Impfausweis

Bild: GettyImages/Firn

 

Update: 27. Dezember 2020

Bundesweiter Auftakt der Impfaktion
Historische Impfaktion rollte an: "Das ist eine tolle Sache".

Es ist ein Schlüssel für die Rückkehr zur Normalität: In Deutschland startete nun bundesweit Impfungen gegen das Coronavirus. Die Dimension der Aktion ist historisch.

Ein Überblick über den Impfstart in Nordrhein-Westfalen.
In Siegen in Nordrhein-Westfalen wurde am Vormittag die 95-jährige Erika Löwer in einem Seniorenheim geimpft. In Köln war es der 92-jährigen Gertrud Vogel vorbehalten, als erste die Spritze zu erhalten. "Das ist eine tolle Sache", sagte die Bewohnerin einer Pflegeeinrichtung der Sozial-Betriebe-Köln bei einem Pressetermin und fügte hinzu:

"Ich hoffe, dass viele Menschen sich impfen lassen."

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) erklärte: "Ich glaube, das ist heute das schönste verspätete Weihnachtsgeschenk, das wir uns vorstellen können."

 


 

Update: 5. Januar 2021

Lockdown wird bis Ende Januar verlängert - Bewegungsfreiheit wird drastisch eingeschränkt! Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben sich auf eine drastische Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt.

 

 

Update: 07. Januar 2021

Neuer Höchstwert: RKI meldet 1188 Corona-Tote.

Mehr als 417 000 Menschen wurden bereits geimpft.

 

CORONA-RADAR

 

Update: 8. Januar 2021

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat einen neuen Höchstwert erreicht. Innerhalb eines Tages übermittelten die deutschen Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut (RKI) 1188 neue Todesfälle.

Rund 339 900 Menschen sind in Deutschland aktiv erkrankt!

Stand: 9. Dezember 2021

 

Update: 19. Januar 2021

 

Update: 25. Januar 2021

Nur mit medizinischen Masken in die Stadtverwaltung!
Wie beim Einkaufen und Fahrten mit Bus und Bahn gilt ab Montag, 25. Januar 2021, auch für das Neusser Rathaus: Zutritt nur mit medizinischer Maske. Dazu zählen OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).

Letztere dürfen zudem kein Ventil besitzen.

Quelle: Stadt Neuss

 

 

Corona-Impfmonitoring Stand: 25. Januar 2021

 

 

Selbst innerhalb der EU wird Deutschland abgehängt
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, dieses deutsche Schneckentempo sei die logische Folge, weil Brüssel zu spät und zu wenig Impfstoff bestellt hat, liegt die Verantwortung dafür nicht nur bei der EU:

Die Mitgliedsstaaten Italien, Dänemark und Malta hängen Deutschland trotz identischer Probleme mit Lieferengpässen im EU-Vergleich klar ab, haben bereits zwischen 2,3 (Italien) und 4,3 Prozent (Malta) ihrer Bevölkerung geimpft.

 

Informationen zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus.
Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung bis zur zweiten Impfung.

 

 

Update 10. Februar 2021

Das sind die Beschlüsse
Lockdown bis 7. März verlängert +++ Friseure dürfen ab 1. März öffnen +++ Öffnungen von Geschäften erst ab einem Inzidenz-Wert von 35 +++ Impf-Plan soll geändert werden +++ Nächster Gipfel am 3. März

 

Update: 3.März 2021

Das sind die neuen Beschlüsse
Impfungen in Arztpraxen ++ Lockdown-Verlängerung ++ Wieder mehr Kontakte erlaubt ++ Weitere Öffnungen ++ Kostenlose Tests für alle ++ 50 ist die neue 35er-Inzidenz ++ Homeoffice-Pflicht verlängert.

 

Foto: Presse-und Informationsamt der Bundesregierung

 

 

Update: 23. März 2021

Harter Oster-Lockdown!
Die Regierung nennt es „Ruhetage“ ++ Keine Gottesdienste ++ Keine Urlaube im eigenen Bundesland ++ Harte „Notbremsen“ ++ Auch nach den Feiertagen sind keine Öffnungen garantiert.

Das sind die Beschlüsse:
► Gründonnerstag und Ostersamstag werden als „Ruhetage“ definiert und mit „weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden“!

► Auch Supermärkte sind betroffen. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss. ABER: Am Donnerstag, den 1. April, hat auch der Lebensmitteleinzelhandel dicht.

Ziel des als „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ verkauften Knallhart-Lockdowns: eine „mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen“.

► Auch Ostermessen und andere religiöse Veranstaltungen sollen NICHT stattfinden. Christen sollen das Osterfest per Video-Schalte feiern, Juden das Pessach-Fest nicht in Synagogen begehen, Muslime nicht zum Freitagsgebet in die Moschee. Bund und Länder werden mit dieser „Bitte“ auf die Religionsgemeinschaften zugehen.

► Private Treffen mit maximal fünf Menschen zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

 

Update: 24.03.2021

Die Bundeskanzlerin stoppt die Oster Beschlüsse aus der letzten Runde mit den Ministerpräsidenten.

OSTER-LOCKDOWN
Die „Ruhetage“ zu Ostern sind gekippt! Welche Regeln gelten jetzt noch?

► Oster-Lockdown: Zwischen dem 1. und 5. April sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten. Die Außengastronomie muss überall schließen.

Außerdem gilt allgemein:

► Schließungen: Der generelle Lockdown wird fortgesetzt – zunächst bis zum 18. April.

► Kontakte: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 zählen nicht mit, Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch zu Ostern!

► „Notbremse“: Steigt an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz auf über 100, gelten in den betroffenen Regionen verschärfte Regeln. Private Treffen sind dort dann nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person möglich. Auch Kinder unter 14 zählen mit.

► Lockerungen: In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 sind Lockerungen möglich. Treffen sind dann für maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 zählen nicht, Paare gelten als ein Hausstand.

► Tests: Jeder Bürger kann sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. In Kitas und Schulen sollen flächendeckende Tests eingeführt werden.

► Reisen: Bund und Länder appellieren weiter an die Bevölkerung, nicht zu reisen. Doch VERBOTEN sind weder Reisen im Inland noch ins Ausland. Im Inland gilt zwar ein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen (Ausnahme: Dienstreisen). Aber solange Reisende privat unterkommen, gibt es kein Verbot.

Der allgemeine Lockdown wurde bis zum 18. April verlängert!

 

Update: 2. April 2021

NACH OSTERN: NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG IM RHEIN-KREIS NEUSS
Der Inzidenzwert im Rhein-Kreis Neuss lag am Donnerstag (01.04.) am dritten Tag in Folge über 100. Nach Ostern wird es daher Anpassungen und Änderungen geben.

 

 

Bei Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, so wie es im Rhein-Kreis Neuss der Fall ist, ist von der Landesregierung grundsätzlich die so genannte Corona-Notbremse vorgesehen.

Der Rhein-Kreis Neuss gehört jedoch zu den Gebietskörperschaften, die von der neu geschaffenen Test-Option Gebrauch machen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Rhein-Kreis Neuss jetzt veröffentlicht.

Sie tritt am Dienstag, dem 6. April, in Kraft, und ermöglicht, dass die derzeit bestehenden Lockerungen in eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten bleiben.

Die Verfügung kann frühestens wieder aufgehoben werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis drei Tage in Folge unter 100 liegt und das Land die Aufhebung der Notbremse für den Kreis feststellt.

Laut der „Allgemeinverfügung zur regionalen Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ sind ab dem 6. April zum Beispiel nur noch mit einem bestätigten negativen Schnelltest möglich!

Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks.

Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click & Meet betreten werden dürfen.

Sie gilt ebenso für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen.

Für diese Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie alle zwei Tage einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen. Auch alle weiteren Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben wie bekannt bestehen.

Quelle: News 89,4

 

 

 

 

Update: 24. April 2021

Der Bundes-Lockdown kommt!
Der Bundestag hat Merkels „Notbremse“ beschlossen.

Was das bedeutet:
Bald drohen Ausgangssperren, Schul-Schließungen und noch mehr Einschränkungen für Geschäfte! Sie treten dann bundesweit automatisch in Kraft, sobald in einer Stadt oder einem Landkreis die eine Corona-Zahl – der Inzidenzwert – die Marke von 100 bzw. 165 für die Schulen überschreitet.

 

Update: 22. April 2021

BUNDES-LOCKDOWN TRITT FREITAG IN KRAFT
Steinmeier unterschreibt Merkels „Notbremse“

► Nun wurde das Gesetz auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse tritt damit an diesem Freitag in Kraft!

Das hat Steinmeier unterschrieben

► In Städten und Landkreisen, in denen es binnen einer Woche 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner (Inzidenz) gab, gilt die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

► Ausnahmen von den Ausgangssperren gibt es zwischen 22 Uhr und Mitternacht nur für Einzelpersonen, die zum Joggen oder Spazieren ins Freie gehen. Ab Mitternacht ist auch das verboten.

► Schulen sollen hingegen erst ab einer Inzidenz von 165 – also 165 Ansteckungen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche – den Präsenzbetrieb komplett einstellen.

► Auch Geschäfte, Kultur- und Sporteinrichtungen sollen schließen.

► Private Treffen zu Hause nur noch mit einer zusätzlichen Person, sobald die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

► Die Regel gilt zunächst bis zum 30. Juni.


Quelle: Bild

 

Update: 23. April 2021

 

Update: 24. April 2021

 

Update: 1. Mai 2021

 

Corona-Impfung - offizielle Dokumente (PDF)

So geht's viel schneller durch das Impfzentrum:
Diese PDF-Dokumente ausdrucken, ausfüllen u. mitnehmen.

 

 

Update: 17. Mai 2021

 

Update: 23. Mai 2021

 

Update: 8. Juni 2021

 

Update: 9. Juni 2021

 

Update: 8. Juli 2021

 

Update: 17. August 2021

 

Update: 1. Oktober 2021

 

Update: 6. Oktober 2021

 

Update: 28. Oktober 2021

 

Update: 12. November 2021

 

Update: 16. November 2021

 

Update: 14. Dezember 2021

 

"Uns blutet unser karnevalistisches Herz"

Jecken in Neuss sagen Straßenkarneval ab!
Wegen der verschärften Corona-Lage haben die Verantwortlichen die Planungen für den Kappessonntagszug und das Altweibertreiben gestoppt.

Ein Fragezeichen steht noch hinter den Saal-Veranstaltungen.

Quelle: NGZ Online

 

Update: 28. Dezember 2021

 

Was bedeutet 2G plus (2G+) in NRW?

2G plus (2G+) bedeutet im Sinne des NRW-Gesundheitsministeriums: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sein müssen. Erforderlich ist ein offizieller Test-Nachweis über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. Das gilt für Orte und Situationen mit erhöhtem Risiko für Corona-Infektionen, zum Beispiel Diskotheken oder viele Karnevalsveranstaltungen.

 


 

Update: 11. Januar 2022

 

Coronaschutzverordnung NRW ab 13.01.2022
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Donnerstag, 13. Januar 2022, weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen.

Mit der Änderung der Verordnung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+-Regel. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test.

Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.

 

Update: 24. Januar 2022

 

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Unsere Innenstadt glich in der Corona-Pandemie teilweise einer Geisterstadt!

 

Neuss während der Corona-Pandemie.

 

 

Zweiter Lockdown November 2020

 

Corona - Radar Zahlen und Fakten!

 

 

Die Bußgelder im Detail:

- Öffentliche Ansammlung (mehr als zwei Personen): 200 Euro pro Person.

- Öffentliche Ansammlung (mehr als zehn Personen): Straftat.

- Picknicken oder Grillen an öffentlichen Plätzen: 250 Euro pro Person.

- Unerlaubter Besuch in Krankhäusern/Pflegeheimen: 200 Euro pro Person.

- Betrieb von Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Kinos, Fitness

- und Sonnenstudios: 5.000 Euro.

- Betrieb von Restaurants, Cafès, Kneipen, Imbissen: 4.000 Euro.

- Betrieb von Friseursalons, Massagesalons, Kosmetik-, Nagel und

- Tattoo Studios: 2.000 Euro.

- Durchführung öffentlicher Veranstaltungen: Straftat.

- Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung: 400 Euro pro Person.

 

Ausgenommen:
- Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen

- die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen

- zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen

- die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs

- Beerdigungen

 

 

11. Mai 2020 Corona-Lockerungsmaßnahmen in Neuss
Erste Geschäfte, Kneipen und Restaurants dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen!

 

 

Gastronomie im Überlebens-Modus
Mit den angekündigten Lockerungsmaßnahmen schöpfen Gastronomen die Hoffnung, zumindest ihre Verluste erst einmal zu reduzieren. Nicht überall wird sich der Betrieb rechnen.

Aber immerhin ist es ein Licht im Überlebenskampf.

 

Update: 13. Mai 2020
Bier wird immer billiger: Deutsche Branche kämpft ums Überleben!

Die Corona-Krise geht auch an der Bier-Branche nicht spurlos vorbei: Viele Brauereien verzeichnen seit Beginn der Einschränkungen deutlich sinkende Umsatzzahlen - was sich auch auf die Verkaufspreise der Biersorten in Supermärkten und Co. auswirkt.

 

Brauereien hoffen, dass Preisschlachten nach Corona aufhören!

Aber eines ist klar. Wir alle dürfen uns von Corona nicht einschüchtern lassen. Optimismus und Kreativität gepaart mit Vernunft und Besonnenheit sind gefragt.

Auch in der Bierbranche.

 

Update: 8. Juli 2020
Neue Coronaschutzverordnung: Alle großen Festveranstaltungen bis 31. Oktober in NRW verboten!

Vorerst dürfen in NRW keine Großveranstaltungen stattfinden - bis mindestens 31. Oktober.

Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung.

Dazu zählen auch Straßen- oder Weinfeste.

Nordrhein-Westfalen hat das Verbot für bestimmte Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Oktober verlängert.

In der neuen Coronaschutzverordnung, die veröffentlicht wurden, werden als „große Festveranstaltungen“ konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und Weinfeste genannt.

Andere Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen können bei bestimmten Hygiene- und Abstandsvorgaben erlaubt werden.

Bund und Länder hatten sich bereits Mitte Juni auf die Verlängerung des Verbots geeinigt.

Mit der neuen Verordnung ist es in Nordrhein-Westfalen jetzt rechtskräftig.

 

Update 25. November 2020
Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert.

Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.

Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

Update vom 2. Dezember 2020
Bund und Länder verlängern Teil-Lockdown bis 10. Januar!

Der Teil-Lockdown mit geschlossenen Restaurants, Museen, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch beschlossen.

"Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist", sagte die CDU-Politikerin im Anschluss.

 


 

Update: 28. Dezember 2021
Corona: Diese Regeln gelten jetzt in NRW
In NRW gelten seit Dienstag den 28.12.2021 auch für Geimpfte strenge Kontaktbeschränkungen. Welche Corona-Regeln muss man wo beachten?

Wann gilt 2G, 2G+ und 3G? Ein Überblick.

In NRW gelten ab Dienstag den 28.12.2021 neue Corona-Regeln.
Nach der neuen Corona-Schutzverordnung müssen sich auch Genesene und Geimpfte an Kontaktbeschränkungen halten. Private Treffen sind nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt.

Für Sport in Innenräumen und Schwimmbäder gilt die 2G-plus-Regel, auch für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben.

Allgemein gilt nun:
Ein Schnelltest-Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test 48 Stunden. Was ist sonst noch erlaubt und verboten?

Fragen und Antworten:
Welchen Grund haben die verschärften Corona-Regeln?

Die NRW-Landesregierung erklärt dazu:
Die neuen Corona-Regeln sollen "das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen".

Das Ziel sei eine weitere "Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten" und die "Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur".

2G, 2G+ und 3G - was steckt hinter diesen Regeln?

2G: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte

2G+: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit Test (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)

3G: Zutritt oder Teilnahme für Genesene, Geimpfte und Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)


Quelle: WDR

 

Coronaschutzverordnung NRW - gültig ab 28. Dezember 2021 (PDF)

 

Coronaschutzverordnung

 


 

Silvester 2021 Feuerwerk / Böllerverbot und Verkaufsverbot:
Die Regeln zum Schießen mit Böllern und Raketen zu Neujahr

Zu Silvester 2021 ist der Verkauf von Feuerwerk und Böllern verboten. Grund ist die Corona-Pandemie. Auch große Versammlungen sind an einigen Plätzen untersagt.

Bereits das zweite Jahr in Folge wird der Verkauf von Feuerwerk auch zu Silvester 2021 und Neujahr 2022 in Deutschland verboten sein.

Am 01.01. soll außerdem ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot gelten.
Normalerweise sind Böller und Raketen zum Jahreswechsel eine übliche und beliebte Tradition. Doch die Corona-Pandemie erfordert Umdenken.

Durch das Verbot soll die Zahl der durch Feuerwerk verursachten Verletzungen reduziert werden, um die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen.

„Das Böllerverbot an Silvester zielt darauf ab, dass nicht weitere Verletzte zusätzlich die Notaufnahmen belasten“, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz.

 

Bundesrat stimmt Verkaufsverbot für Böller, Raketen und Co. zu
Der Bundesrat stimmte am 17.12.2021, in der letzten Sitzung des Jahres dem Böllerverbot für Silvester zu.

Demnach darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk verkauft werden.
Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Feuerwerksraketen zu vermeiden und damit die bereits durch die Corona-Pandemie hoch belasteten Krankenhäuser zu schonen.

Die entsprechende Verordnung setzt einen Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember um.

Quelle: Südwest Presse

 


 

Update: 7. Januar 2022 - Neue Quarantäneregeln
Geboosterte müssen als Kontaktperson eines Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Alle anderen können nach zehn Tagen die Quarantäne beziehungsweise Isolation verlassen. Diese Frist kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt – entweder in Form eines PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests.

Kontaktbeschränkungen:
Geimpfte und Genesene dürfen sich im privaten Kreis nach wie vor mit zehn Personen treffen. Ungeimpfte lediglich mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts.

3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete können die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

FFP2-Masken: Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

Verwendete Quellen: Pressekonferenz zum Corona-Gipfel

 

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Angst vor geplanter Steuererhöhung

 

Update: September 2023

Neusser Gastronomen suchen den Weg in die Öffentlichkeit
Mit Sorge verfolgen die Gastronomen in Neuss die Diskussionen um die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer auf gastronomische Angebote.

Deshalb setzen sie nun auf die Unterstützung der Bevölkerung. Wie sie mehr Aufmerksamkeit für ihr Anliegen gewinnen wollen."

Mehrwertsteuer-Entlastung für Gastronomie beibehalten
Ermäßigter Steuersatz Lebensversicherung für Gastronomie

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gilt seit dem 01.07.2020.

Nach Aussage vieler Gastronominnen und Gastronomen in der Stadt Neuss war der ermäßigte Steuersatz bislang eine Art Lebensversicherung für die Branche.

Denn die Einschränkungen in der Corona-Pandemie waren für die Gastronominnen und Gastronomen eine schwierige Phase, die viele Betriebe durch großen Einsatz und mitunter viel Kreativität gemeistert haben.

 

Erneute Preissteigerungen unausweichlich
Bei dem Austausch mit den Gastronominnen und Gastronomen wurde sehr schnell deutlich, dass bei der Wiedereinführung des regulären Steuersatzes auf 19 Prozent mit erneuten Preissteigerungen zu rechnen ist, die für viele Gastronomiebetriebe nicht zu stemmen sein könnten.

Denn Speisen und Getränke in der Gastronomie sind nach Daten des Statistischen Landesamtes in den vergangenen Jahren bereits deutlich teurer geworden.

Die Verbraucherpreise in Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen lagen im April 2023 im Durchschnitt um 10,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Im Vergleich zum April 2021, also zwei Jahre zuvor, stiegen die Preise um 19,4 Prozent in dem Bereich.

Quelle: RP

 

"neussvereint"

+++ Drusushof +++ Hamtorkrug +++ Hermkes Bur +++ Gaststätte Lebioda +++ David im Engels +++ Im Dom +++ dazuMahl +++ Restaurant Meteora +++ Haus Obererft +++ Em Rüscheberg +++ Papst Johannes Haus +++ Vogthaus +++ Em Schwatte Päd +++ Flotte Theke +++ Im neuen Marienbildchen +++ rauchbar +++ Koffi +++ okiedokie +++ Frankenheim Brauhaus Holzheim +++

 

Initiative „neussvereint“.

Wirte fürchten „Sterben auf Raten“.
Den Neusser Gastronomen steht das Wasser bis zum Hals. Deshalb wendet sich die Initiative an alle, denen die Neusser Gastronomie am Herzen liegt und Tradition sowie Brauchtum zu schätzen wissen. Vereint kommen wir aus der Krise um weitere Momente der Geselligkeit zu erleben.

 

Infoveranstaltung vom 6.Juni 2020

 

Die Schließung von Gaststätten und Restaurants als Folge der Corona-Pandemie hat die Neusser Wirte hart getroffen.

Auch nach der Öffnung ist die Lage weiter prekär. Aber statt den Kopf in den Sand zu stecken, krempelten einige Wirte die Ärmel hoch und haben kurzerhand einen Verein und ein Crowdfunding- Projekt ins Leben gerufen.

Ziel: die Rettung der Neusser Gastronomie.

Am Samstag den 6. Juni 2020 präsentierten sie ihr Projekt auf dem Markt den Neussern und trafen auf reges Interesse.

 

Wer steht hinter dem Projekt?
Der Verein zur Rettung der Neusser Gastronomie wurde nur zu diesem Zweck gegründet.

Stellvertretend für eine Vielzahl von Neusser Bürgerinnen und Bürgern seien hier der Schützenkönig Kurt Koenemann, der Schützenpräsident Martin Flecken, die ehemaligen Profisportler Mike Hanke und Andreas "Lumpi" Lambertz genannt. Lokale Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Sport sind ebenfalls mit Herz dabei.

 

Infoveranstaltung vom 6.Juni 2020

 

Inzwischen sind 41 Gastronomen in der Mitgliederliste des Vereins „Neuss vereint“ gelistet. In der kleinen Runde der Gründungsmitglieder war die Idee geboren worden, eine Rettungsaktion für die Wirte auf die Beine zu stellen.

Am Infostand auf dem Markt ging es dann am Samstag hin und her, die Gastronomen suchten und fanden das Gespräch mit den Menschen und auch untereinander.

„Ein zweites Ziel des Vereins ist es auch den Kontakt der Wirte untereinander zu verbessern, um in Zukunft mehr mit einer Stimme sprechen zu können“, erklärt Gründungsmitglied Marvin Schorn vom Hamtorkrug.

 

Update: 13. Januar 2021
Gastronomie in Neuss in der Krise!

 

 

„Das Kneipensterben ist keine Fiktion mehr“
Den Wirten in Neuss steht das Wasser bis zum Hals, ihre Initiative „Neuss vereint“
fordert vom Land, die zugesagten Novemberhilfen umgehend auszuzahlen.

Unterdessen schließen die ersten Lokale.

Quelle: NGZ

 

Update: 7. Januar 2022 - Verschärfte Regeln in der Gastronomie:
Für die Gaststätten wird eine 2G-plus-Regelung eingeführt. Geimpfte und Genesene können nur noch mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis beispielsweise ins Restaurant gehen. Geboosterte haben auch ohne einen Test Zutritt.

Ungeimpfte konnten bereits zuvor schon gastronomische Einrichtungen nicht mehr nutzen.

 

Update: 8. Januar 2022

 

 

Update: 11. Januar 2022 - 2G+ in der Gastronomie
Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten.

Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

 

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 7. Februar 2022

Die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 11. Januar 2022

 

 

(Quelle: www.land.nrw)

 

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