Reinheitsgebot? Eine Farce!

Eine Streitschrift gegen falsche Versprechen beim Bier

 

500 JAHRE REINHEITSGEBOT - EINE STREITSCHRIFT

Im Glas und im Gesetz ist schon lange nicht mehr drin, was die historische Verordnung suggeriert.

 

Dieses Jahr, am 23. April 2016, feiert Deutschland ein großes Jubiläum: das 500-jährige Bestehen des deutschen Reinheitsgebots. Huldigende Feierlichkeiten und lobpreisende Ansprachen werden die alte Bier-Verordnung in den Glanz unserer höchsten Kulturleistung heben und Zweifler wie Gegner als traditionslose Banausen abstempeln.

Dabei sind manche Zweifler, nüchtern betrachtet, total im Recht. Denn das Reinheitsgebot ist in der Praxis heute längst nicht mehr, was die Großredner uns eintrichtern wollen. Mit Reinheit hat es mittlerweile nur noch bedingt zu tun sofern man unter dem Begriff versteht, was er nahelegt: natürliche, frische, gesunde Zutaten.

Die Landesverordnung, die am 23. April 1516 in Ingolstadt erlassen wurde, um die Produktionsweise unseres Bieres zu regeln und die Inhaltsstoffe auf Gerste, Hopfen und Wasser festzuschreiben, sollte in erster Linie das Volk vor Brau-Experimenten (etwa mit Tollkirschen und anderen giftigen Substanzen) schützen.

Aber nebenbei sollte sie auch die Getreidevorkommen regulieren, um Hungersnöte abzuwenden, sowie die herzoglichen Einnahmen durch die Monopolstellung bei der Bierproduktion sichern. Allein die zwei letztgenannten Motive legen nahe, dass das Reinheitsgebot mittlerweile ein paar andere Funktionen erfüllt als einst.

 

HAT ES NOCH SEINE URSPRÜNGLICHE GÜLTIGKEIT? KLARE ANTWORT: NEIN!


Nach dem Erlass von 1516 dauerte es nur knapp 35 Jahre, dann wurden auch Lorbeer und Koriander als Inhaltsstoffe zugelassen. Entweder, um der älteren Kultur der Kräuterbiere Rechnung zu tragen. Wohl eher aber, um die schnell verderblichen Biere der damaligen Zeit geschmacklich langlebiger zu machen.

Angesichts der heute erlaubten Substanzen darf man das unterstellen. Denn mittlerweile ist eine ganze Reihe von technischen Hilfsmitteln nach dem berühmten Reinheitsgebot gestattet: Chemisch aufbereitetes Brauwasser, mit natürlichen Säuren eingestellter pH-Wert sowie die Zugabe von technisch reinem Zucker sind absolut reinheitsgebotskonform.

Sogar PVPP (Polyvinylpolypyrrolidon), ein chemisch hergestelltes Plastikpulver ja, richtig gelesen! , welches dem Bier als Filterhilfsmittel zugegeben wird, um Trub- und Gerbstoffe zu binden, ist völlig in Ordnung.

Voraussetzung dafür ist, dass dem Bier das gesamte PVPP bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder entnommen wird. Steht so im Reinheitsgebot, das nebenbei bemerkt heute auch gar nicht mehr so heißt, sondern Vorläufiges Biergesetz .

Im Unterschied zu diesen chemischen Hilfsmitteln, die vor allem in großen Industriebrauereien Verwendung finden, sind frische Kräuter, biologische Früchte oder natürliche Heilpflanzen aber verboten. Und das nicht etwa, weil diese Zutaten unrein wären. Sondern weil sie den Biergeschmack verändern.

Ob dagegen die Entnahme von Gerbstoffen geschmacksneutral ist, darf man durchaus mal in Frage stellen. Zusätze, so scheint es, sind vor allem dann erlaubt, wenn sie der Industrie und der Marktoptimierung ihrer Biere dienen.

Haben sie doch vor allem Einfluss auf die Haltbarkeit und die Homogenität der Brauprodukte.

Die bekannten Biere großer Marken müssen nämlich vor allem eines: immer gleich schmecken. Wiedererkennbar. Und so lange, bis das Ablaufdatum überschritten ist.

 

"ES ENTSTEHT DER EINDRUCK, DAS REINHEITSGEBOT SEI HEUTE NUR NOCH EIN MARKETINGINSTRUMENT."


Substanzen, mit denen man dies im Brauprozess erreicht, sind vom Reinheitsgebot gestattet. Andere Naturprodukte nicht.

Kein Wunder, dass der Eindruck entsteht, das Reinheitsgebot sei heute nur noch ein Marketinginstrument großer Brauereien, das mehr verspricht, als es halten kann. Denn die Reinheit des Lebensmittels Bier garantiert es in weit geringerem Maße als die Stabilität seines Geschmacks.

Die Biere der Großen schmecken alle sehr ähnlich. Und auch kleinere Brauereien, die innerhalb des Reinheitsgebots facettenreich zu brauen verstehen, haben vorwiegend die gleichen Biere im Sortiment: Pils, Lager, Weizen und Bock, mal hell, mal dunkel, weiter reicht die Fantasie selten.

Dabei sollte die Frage doch erlaubt sein: Wie wäre es mit einem sauren Fruchtbier? Oder einem Kräuterbier nach alten Rezepten?

Man kann solche Spezialitäten als Konsument ja ablehnen. Jedem Biertrinker sollte es vorbehalten sein, sich einzuschenken, was ihm schmeckt. Doch das Reinheitsgebot, so wie es heute ausgelegt und angewendet wird, gestattet diese Freiheit nicht.

An Stelle des Konsumenten entscheiden Behörden. Wozu? Warum? Um unsere Bier-Leitkultur zu schützen?

 

WEN SOLLTE UNSER GEBOT SCHÜTZEN UND UNTERSTÜTZEN?

 

Wer den Blick in Nachbarländer oder in die USA wagt, wird schnell erkennen, dass eine große Vielfalt hochwertiger und aromatischer Biere eher zu einer lebendigen Bierkultur führt als zu deren Untergang.

Und wer schon mal an einem heißen Sommertag ein kühles belgisches Kriek-Bier mit seinen säuerlich-herben Kirschnoten getrunken hat, weiß: Bier kann weitaus mehr als die schlechte Laune eines langen Arbeitstags wegspülen.

In den Absatzstatistiken fast aller Großbrauereien steht mittlerweile ein Minus vor den klassischen Biersorten, während viele Kleinund Kleinstbrauereien, die mit Leidenschaft und Kreativität neue Bierstile brauen, steigende Verkaufszahlen melden. Wen sollte unser Gebot also schützen und unterstützen?

Es geht nicht darum, das Reinheitsgebot abzuschaffen und eine 500 Jahre alte Tradition aufzugeben. Es geht aber darum, dieses Reinheitsgebot zeitgemäß zu erneuern und mehr Vielfalt zuzulassen.

Wir sollten den Brauereien freistellen, was für Biere sie produzieren und verkaufen wollen natürlich immer unter der Auflage, sämtliche Inhaltsstoffe deutlich in der Zutatenliste aufzuführen.

Ohne rechtliche Hintertüren oder schwammige Formulierungen. Transparent und ehrlich. An dieser Ehrlichkeit mangelt es dem Reinheitsgebot in seiner heutigen Auslegung.

 

"ES GEHT DARUM, DAS REINHEITSGEBOT ZEITGEMÄSS ZU ERNEUERN UND MEHR VIELFALT ZUZULASSEN.


Denn es suggeriert die Reinheit des Bieres und zwischen den Zeilen auch Natürlichkeit und Vertrauen , schließt aber reine Zutaten aus und gestattet technische Hilfsmittel wie das PVPP, deren Verwendung nicht offengelegt werden muss. Das grenzt fast an Verbrauchertäuschung.

Wäre für jeden Konsumenten ersichtlich, was unter der Bezeichnung gebraut nach deutschem Reinheitsgebot zu verstehen ist, dann vertrüge unser Reinheitsgebot nicht nur eine größere Vielfalt an natürlichen Zutaten.

Es würde auch wieder zu einer Marke, die das Vertrauen verdient, das sie zu vermitteln beansprucht.

Ein kritischer, zweifelnder, aber gewiss kein verkehrter Gedanke zum 500. Jubiläum des Reinheitsgebots am 23. April 2016, oder? 

 

Quelle: AUTOR Tilman Ludwig

www.tilmansbiere.de

 

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