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Ab dem Jahr 2011 müssen Tiere gechippt werden.
Seit Beginn des Jahres 2004 ist es Pflicht, Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU über Landesgrenzen transportiert werden, zu kennzeichnen. Bis 2011 reicht hierfür übergangsweise bei friedlichen Tieren noch eine gut lesbare Tätowierung. Spätestens dann muss aber jedes Tier gechippt sein.
Es ist absehbar, dass das Chippen auch national verpflichtend wird, um bessere Kontrolle über Tier und Halter zu haben, wenn es um gezüchtete, gehandelte, ausgesetzte, misshandelte oder auffällig gewordene Tiere geht.
Die wesentlichen Aspekte dieser national verpflichtenden Kennzeichnung sind also Tierschutzaspekte. Abgesehen von diesen rechtlichen Vorschriften ist das Kennzeichnen mit einem Chip - verbunden mit einer Registrierung des Tieres, zum Beispiel bei Tasso, dem Deutschen Haustierzentralregister - eine gute Chance, das Tier im Verlustfall wiederzubekommen.
Dieser winzige Chip, der mit einer Spritze unter der Haut platziert wird und das Tier in keiner Weise behindert, lässt sich auch nach vielen Jahren weltweit sicher und eindeutig wiedererkennen. Damit ist er der alternativ auch möglichen Tätowierung überlegen.
Jeder ehrliche Finder, Tierheime, die Polizei oder Tierärzte haben so eine Chance, den Halter schnell und unkompliziert ausfindig zu machen. Aber auch die Besitzer können nachweisen, dass es sich bei einem zugelaufenen Tier tatsächlich auch um Ihr Tier handelt.
Quelle: Stadt-Kurier