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Dr. Jörg Geerlings im Neusser Stadtrat

Für den Wahlkreis Selikum / Reuschenberg

Jörg Geerlings geboren am 7. September 1972 in Neuss) ist Rechtsanwalt und Politiker der (CDU) in Nordrhein-Westfalen.

Dr. Jörg Geerlings ist außerdem Stadtverordneter für den Wahlkreis Selikum/Reuschenberg.

Er war einige Jahre Vorsitzender der Jungen Union Neuss und ist seit Anfang 2005 CDU-Vorsitzender in Neuss.

Am 14. Mai 2017 bei der Landtagswahl in NRW wurde Dr. Jörg Geerlings als neuer Neusser Landtagsabgeortneter gewählt und schaffte damit den direkten Wiedereinzug in den Düsseldorfer Landtag!

Kurz & knapp

In Neuss geboren und zur Schule gegangen

Ausbildung zum Bankkaufmann

Juristisches Studium in Köln

Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf

Mitarbeiter im Deutschen Bundestag bis 2004

seit 2004: Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln

Mitglied des Neusser Schützenlustzuges Nüsser Nachtschwärmer [hier klicken]

Sport: Badminton in der TG Neuss [hier klicken]

zweiter ehrenamtlicher Geschäftsführer der TG Neuss

Vorstand und Gründungsmitglied des Fördervereins Nüsser Pänz e. V. [hier klicken]

Vorstand und Gründungsmitglied des Forums Archiv und Geschichte Neuss e.V.

[hier klicken]

Tätigkeiten

Wichtiger Bestandteil seiner kommunalpolitischen Tätigkeit ist für ihn die Arbeit im Wahlkreis sowie die Arbeit in den verschiedenen Ausschüssen (Haupt-, Sport-, und Finanzauschuss sowie Ausschuss für Wirtschaft und Liegenschaften).

Selbst ist er aktiver Sportler bei der Turngemeinde Neuss und dort seit vielen Jahren im Vorstand tätig. Im Mai 2010 wurde er erstmals als Neusser Abgeordneter direkt in den Landtag von NRW gewählt.

Als Neusser Heimatfreund fühlt er sich der ehrenamtlichen Arbeit in seiner Heimatstadt verpflichtet und ist in weiteren Vereinen und Institutionen aktiv, u.a. dem Schützenwesen, Förderverein des Kinderbauernhofs in Selikum, den „Nüsser Pänz“, im Karneval sowie im Seniorenheim St. Hubertusstift in Reuschenberg.

Biografie

Nach dem Abitur und einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Köln, wo er 2002 mit einer Arbeit zu parteinahen Stiftungen promoviert wurde.

Zuvor hatte er das Studium mit dem ersten Staatsexamen und nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.

Bis Ende 2003 arbeitete er in Berlin als Referent im Deutschen Bundestag und seit 2004 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln.

Politik

In die CDU trat Geerlings 1997 ein, seit 2005 ist er Vorsitzender der Ortsunion in Neuss. Er vertritt seine Partei seit 2004 im Rat der Stadt Neuss und ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Im Mai 2010 wurde er im Landtagswahlkreis Rhein-Kreis Neuss I in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.


Werke

Jörg Geerlings ist Autor einer Vielzahl von wissenschaftlichen Fachaufsätzen.

An Monographien sind erschienen:
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme bei der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen (Diss), 2003, ISBN 3-428-11002-1

Nichtraucherschutz in Deutschland : international- und verfassungsrechtliche Vorgaben (gemeinsam mit Klaus Stern), 2008, ISBN 3-8006-3507-0

Veröffentlichungen:

„Historische Entwicklung des Postrechts”, in: Klaus Stern (Hrsg.), Das Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, 2000 (gemeinsam mit Prof. Klaus Stern)

„Der Streit um die Herausgabe von Stasiunterlagen”, DVBl. 2001, S. 1642 ff. (gemeinsam mit Christopher Küas)

„Die Reform der Bankenaufsicht”, DÖV 2002, S. 562 ff. (gemeinsam mit Julius F. Reiter)

„Die institutionelle Absicherung der europäischen Währung”, Sparkasse 2002, S. 318 ff.

Der Schutz von Ehe und Familie in Europa nach der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR, in: Klaus Stern/Peter J. Tettinger (Hrsg.), Die Europäische Grundrechte-Charta im wertenden Verfassungsvergleich, 2005, S. 125 ff. (mit Prof. Dr. P.J. Tettinger)

„Die Beachtung des Demokratieprinzips bei der Besetzung kommunaler Ausschüsse”, Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2005, S. 644 ff. (gemeinsam mit Kirstin Maaß)

„Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung”, Europarecht (EuR) 2005, S. 411 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. P.J. Tettinger)

„Der Europäische Verfassungsprozess nach den gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden”, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 2006, S. 129 ff.

„Der Fortgang des Europäischen Verfassungsprozesses”, Recht und Politik (RuP) 2006, S. 23 ff.

Buchbesprechung: Günter Verheugen, Europa in der Krise. Für eine Neubegründung der europäischen Idee, Recht und Politik (RuP) 2006, S. 186 ff.

„Urheberrechtliche Konfliktlagen des Beamten im Dienstverhältnis”, Der Öffentliche Dienst (DÖD) 2006, S. 195 ff.

„Matrimonio y familia en el ordenamiento jurídico europeo”, Revista de Derecho Político No. 68 (2007), S. 315 ff.

„Kommunale Sparkassen: Abermals im Visier der Europäischen Kommission”, in: Ennuschat/Geerlings/Mann/Pielow (Hrsg.), Gedächtnisschrift für Peter J. Tettinger „Recht und Ordnung der Wirtschaft”, 2007, S. 231 ff.

„Nichtraucherschutz in Deutschland – International– und verfassungsrechtliche Vorgaben”, 2008 (gemeinsam mit Prof. Klaus Stern)

„Kommunale Energieversorgungsunternehmen nach der Novellierung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung”, NWVBl. 2008, S. 90 ff.

Buchbesprechung: Andrea Roeßing, Einheimischenprivilegierungen und EG-Recht, Schriften zum Europäischen Recht Bd. 133, 2008, NWVBl. 2008, S. 171

„Das kommunale Aufsichtsratsmandat”, in: Thomas Mann/Günter Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. 2, 3. Aufl. 2008 (i.E.)

Buchbesprechung: Francis Cheneval (Hrsg.), Legitimationsgrundlagen der Europäischen Union, 2005, RuP 2008, S. 116

„Ausgeraucht? — Bund und Länder erlassen Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens”, RuP 2008, S. 150 ff.

Buchbesprechung: Dieter Leuze, Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 2008, DÖV 2008, S. 830

Buchbesprechung: Johannes Dietlein/Thomas Dünchheim, Examinatorium Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2007, NWVBl. 2009, S. 83

„Bankenaufsichtsreform wider den Verbraucherschutz”, VuR 2002, S. 234 ff. (gemeinsam mit Julius F. Reiter)

„Verfassungs– und verwaltungsrechtliche Probleme bei der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen”, 2003 (zugleich Diss. Köln 2002)

„Neuordnung von Bundesbank und Bankenaufsicht”, Sparkasse 2002, S. 560 ff.

„Reform der Abgeordnetenbezüge in Nordrhein-Westfalen”, NWVBl. 2003, S. 129 ff.

„Die neue Rolle der Bundesbank im Europäischen System der Zentralbanken — Von der Reichsbank zur Europäischen Zentralbank”, DÖV 2003, S. 322 ff.

„Staatshaftung und Bankenaufsicht in Deutschland — Ein Rechtsvergleich mit England und den Vereinigten Staaten”, Zeitschrift für Bank– und Kapitalmarktrecht (BKR) 2003, S. 889 ff.

„Die Finanzierung parteinaher Stiftungen im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie”, Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl) 2003, S. 768 ff.

„Das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und pauschale Geräteabgaben im Lichte verfassungs– und europarechtlicher Vorgaben”, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 2004, S. 207 ff.

„Das Statut der europäischen Parteien — Neuerungen im europäischen Parteienrecht nach dem Vertrag von Nizza”, Recht und Politik (RuP) 2004, S. 38 ff.

„Pflichtmitgliedschaften in Kammern”, Verwaltungsrundschau (VR) 2004, S. 113 ff. (gemeinsam mit Elke Leuze)

„Sparkasse Stralsund — Trojanisches Pferd des deutschen Sparkassenwesens?”, Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland (NordÖR) 2004, S. 181 ff.

„Pressefusionskontrolle contra Pressefreiheit? — 7. GWB-Novelle und deren Auswirkungen auf den Zeitungs– und Zeitschriftenmarkt”, Archiv für Presserecht (AfP) 2004, S. 329 ff.

„Deutsche und europäische Grundrechte — wechselseitige Beeinflussung”, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 11/2004, S. III f.

„Werkstattbericht’ der internationalen Kölner Arbeitstagung zur Europäischen Grundrechte-Charta”, Kölner Universitäts-Journal 2/2004, S. 50 ff.

„Der lange Schatten der Stasi”, Recht und Politik (RuP) 2004, S. 229 ff.

„Zur Privatisierungsdiskussion um kommunale Sparkassen”, Kommunalpolitische Blätter 3/2005, S. I ff.

Die Verfassungswidrigkeit des parteienrechtlichen „Drei-Länder-Quorums” — Parteienrechtliche Hürde zur Teilnahme an der staatlichen Parteienfinanzierung darf nicht erhöht werden, Verwaltungsrundschau (VR) 2005, S. 153 ff.

Buchbesprechung: Hans Herbert von Arnim/Martin Schurig, Die EU-Verordnung über die Parteifinanzierung, Recht und Politik (RuP) 2005, S. 122 ff.

Buchbesprechung: Hans D. Jarass/Bodo Pieroth (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 10. Aufl. 2009, RuP 2010, S. 61 f.

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Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jörg Geerlings

Homepage von Dr. Jörg Geerlings