Die Geschichte unserer Stadt

DER KAMPF UM DEN KÖLNER STAPEL

Schon vor 1500 konnte die Stadt auch die Betriebsrechte einer regelmäßig zwischen Neuss und Köln verkehrenden Schiffsverbindung, der „Neusser Nachen" erwerben. Hierbei handelt es sich um ein landesherrliches Regal, das lange Zeit der Familie des Vogtes von Köln als Lehen gegeben war. Zuletzt war es im Besitz des Erbvogtes Graf Gumprecht von Neuenahr, der die Fahrt (dat var) an Neusser Schiffer verpachtet hatte.

Vom Erbvogt muss dann die Stadt der Gerechtsame zwischen 1482 und 1500 erworben haben.

Die Schifffahrt wurde noch bis zur zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts allein von Neusser Bürgern ausgeübt. Von da ab musste die Stadt auch auswärtige Schiffe zulassen.

1670 und 1719 gab es elf Schiffer. Dienstags und donnerstags morgens um 7 Uhr fuhr ein Schiff in Neuss ab. Es war am anderen Vormittag etwa gegen 11 Uhr in Köln. Die Rückfahrt ging morgens von Köln ab. Abends sollte das Schiff in Neuss sein. Manchmal wurde es später, wenn das Schiff am Zoll zu Zons 3 bis 4 Stunden liegen musste.

1486 erwarb die Stadt von den Herren von Odenkirchen das Recht auf die Erhebung von Wege- und Brückengeld. Brückengeld wurde zeitweilig erhoben an der Erftbrücke bei Grimlinghausen, am Obertor, Rheintor und Hessentor. So konnte die Stadt durch die Gunst der Verhältnisse manche Vorteile und Erleichterungen für den Handel ihrer Bürger erringen. Nur eines blieb ihr versagt, nämlich die Überwindung des Kölner Stapels.

Köln nahm für sich das Recht in Anspruch, alle Kaufleute beim Durchzug durch Köln oder der Vorbeifahrt auf dem Rhein zu zwingen, in der Stadt anzuhalten und dort ihre Ware zum Verkauf anzubieten. Dieses sogenannte Stapelrecht war im Mittelalter durchaus nichts Ungewöhnliches. Am Rhein besaßen es u. a. auch Mainz und Dordrecht, an der Maas Venlo. Schon im 12. und 13. Jahrhundert hatte Köln das Stapelrecht behauptet, aber erst 1349 ein kaiserliches Privileg hierfür gewonnen.

Die Stadt konnte daraufhin ihren Stapel rücksichtslos durchsetzen und trotz mancher Abstriche bis 1830 verteidigen. Zwangsläufig wurde in Köln auf diese Weise ein ständiger Markt mit großen Umsätzen geschaffen, der die Kölner Kaufleute sehr begünstigte. Um diesen Markt zu fördern, verlangte die Stadt Köln, dass keine Ware, die nach Köln kam, schon vorher auf einem Markt oberhalb oder unterhalb ge- oder verkauft werden dürfe, ja sie bestritt sogar das Recht, die Ware anderswo auch nur umzuladen, also etwa von der Karre aufs Schiff oder umgekehrt.

Soweit ihr Einfluss reichte, versuchte Köln jede Stadt und jeden Markt zu unterdrücken. Neuss war immer ein besonderes Objekt dieses Kölner Konkurrenzneides.

Das ganze 15. Jahrhundert ist erfüllt von Versuchen der Stadt Neuss, die Zwangsbestimmungen des Kölner Stapels wenigstens etwas zu lockern, sie hatte aber damit im Wesentlichen keinen Erfolg. 1443 und 1473 beschwerte sich der Kölner Rat bei der Stadt Neuss, dass gesalzene Heringe, die auf der Fuhre von Holland kämen und für Köln bestimmt seien, in Neuss ins Schiff geladen würden. Das müsse aufhören. Neuss musste nachgeben.

1448 wurde Köln in Neuss vorstellig mit dem Verlangen, der Rat sollte den Neusser Metzgern verbieten, den nach Köln ziehenden niederländischen Kaufleuten das Vieh abzukaufen, und es dann selbst in Köln aufzutreiben, das sei „Meinkauf", also wucherischer Aufkauf oder Kettenhandel.

Neuss bestritt das, es hätten sich lediglich einige Metzger als Treiber verdingt. 1497 kam es dann wegen erneuter Schwierigkeiten zu einer entscheidenden Auseinandersetzung. Als die vier rheinischen Kurfürsten im Herbst 1497 zu Beratungen in Oberwesel zusammentraten, legte ihnen die Stadt Neuss einen „clagzedel" gegen die Handhabung des Kölner Stapels vor, der in zehn Punkten die Neusser Klagen über Köln enthielt.

Es ist bezeichnend für das Übergewicht Kölns, dass Neuss diese Klage anonym behandelt wissen wollte.

Die Kölner erklärten aber den Räten der Kurfürsten, sie wüssten schon, woher die Klagen kämen, und sie bedauerten nur, dass die Neusser ihre Beschwerden nicht schon vor 23Jahren vorgebracht hätten: ein Rat von Köln hätte sich dann eine halbe Million Gulden sparen können.

Sie spielten damit auf das Jahr 1474 an, als Köln sich entschloss, den Neussern bei der Belagerung durch Karl den Kühnen beizuspringen. Neuss unterlag und hat sich auch in späteren Jahrhunderten nie von den Einengungen durch den Kölner Stapel gänzlich befreien können: im Gegensatz zu den anderen niederrheinischen Häfen, deren Landesherren sich nicht groß um die Ansprüche Köln kümmerten.

Aber Neuss war eine Stadt des Kölner Kurfürsten, und die wollten mit der großen reichsfreien Handelsmetropole keinen Streit.

Zwar blieb der Umsatz von oberrheinischem Schwergut wie Holz, Steine, Wein und dergleichen einfach aus verkehrstechnischen Gründen dem Neusser Hafen erhalten. Aber für Kolonialwaren und andere überseeische Einfuhren konnte Neuss nur als Kunde Kölner Importeure auftreten, während andere niederrheinische Orte wie Duisburg, Wesel oder Emmerich direkt in den Seehäfen einkaufen konnten.


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