Am 11.04.1964 beschloss der Rat der Stadt Neuss, für das Gebiet "48 Neumarkt" das Umlegungsverfahren anzuordnen.
Da die am 16.10.1962 in Kraft getretene und auf zwei Jahre befristete Veränderungssperre auslief, wurde diese, nach Genehmigung durch den Regierungspräsidenten, um ein weiteres Jahr verlängert.
Am 21.05.1964 leitete der Umlegungsausschuß das Umlegungsverfahren ein.
In der Ratssitzung vom 30.11.1964 wird die Verwaltung beauftragt, mit den l. Preisträgern des "Ideenwettbewerbs Neumarkt" zusammenzuarbeiten und mit ihnen einen geänderten Verkehrsplan sowie Änderungen zum Wettbewerbsentwurf zu erörtern.
Am 09.12.1964 liegt dem Planungsausschuss ein Bebauungsplanentwurf vor. Zusammen mit den Preisträgern wird über Detailfragen diskutiert. Das Ergebnis wird in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Am 26.02.1965 legt die Verwaltung dem Stadtrat eine wirtschaftliche Verkehrslösung vor, die unter Beibehaltung der städtebaulichen Gesamtkonzeption verwirklicht werden soll.
Die beauftragte Architektengruppe jedoch ist mit dieser Lösung nicht einverstanden. Die Verwaltung erklärt, es müsse eine Lösung angestrebt werden, die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes führe.
Dabei müsse die Kostenseite ebenso beachtet werden, wie die Schwierigkeiten, die sich aus der Umlegung zwangsläufig ergäben.
Nachdem über eine Neufestlegung der Baulinie an der Westseite der Rheintorstraße im Bereich der Einmündung der Hafenstraße diskutiert worden war, wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan 130 Sanierungsgebiet Neumarkt im Sinne der erzielten Kompromisslösung weiter zu bearbeiten.
In der Ratssitzung vom 18.06.1965 wird eine Kommission zur Beratung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan 130 gebildet. Bis auf weiteres sollen alle Baugesuche im Verfahrensgebiet dem Planungsausschuss vorgelegt werden.
Es wird ein Gutachten zur Ermittlung des künftigen Gewerbe und Geschäftsbedarfs in Auftrag gegeben.
Gleichzeitig soll ein Zuschußantrag an das Ministerium für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten gestellt werden.
Um das Planverfahren zu beschleunigen, damit bis zum Ablauf der Veränderungssperre am 06.10.1965 zumindest die Bedenken und Anregungen beraten und der Bebauungsplan 130 als Satzung beschlossen werden kann, bittet der Planungsausschuss, ein Dringlichkeitsverfahren durchzuführen.
Die erste Offenlage des Bebauungsplans 130 fand vom 21.05. bis 21.06.1965 statt.
Zu diesem Plan wurden 26 Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Am 30.09.1965 beschließt der Rat der Stadt Neuss, die am 12.07.1964 bereits verlängerte Veränderungssperre um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 16.10.1966 zu verlängern.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, zusammen mit dem Architekten Dr. Ing. Taeschner den Bebauungsplan 130 mit dem Ziel zu überarbeiten, eine neue städtebauliche Lösung für den Bereich zwischen Niederstraße und Spulgasse zu finden.
Dabei sind die aufgrund bereits beratener Bedenken und Anregungen beschlossenen Änderungen im übrigen Teil des Plangebietes zu berücksichtigen.
In der Ratssitzung vom 05.04.1966 wird die in Zusammenarbeit von Verwaltung, Dr. Taeschner und den Wettbewerbspreisträgern ausgearbeitete Kompromisslösung für die Gestaltung des Bereiches zwischen Glockhammer und Neumarkt gebilligt.
Am 25.05.1966 beauftragt der Rat der Stadt Neuss die Verwaltung, baldmöglichst, nach gemeinsamer Besprechung mit den Preisträgern, sowie dem Verkehrsplaner Prof. Leibbrand, einen erneut überarbeiteten Plan vorzulegen.
Dabei sollen die Teilergebnisse des Gutachtens des Instituts "Gewerbebetriebe im Städtebau" Berücksichtigung finden.
Vom 01.08. - 01.09.1966 findet die zweite Offenlage des Bebauungsplanes statt. In der Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bei der 1. Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen gegebenenfalls erneut vorgebracht werden müssen.
13 Bürger machten von diesem Recht Gebrauch. 4 Bürger brachten Bedenken und Anregungen erstmalig vor.
Am 09.11.1966 entscheidet der Rat über diese 17 Bedenken und Anregungen und beschließt den Bebauungsplan 130 als Satzung. Gemäß § 2 des BBauG. wird die Aufstellung des Ergänzungsplanes Nr. l zum Bebauungsplan 130 beschlossen.
Die Genehmigung mit Auflage des Regierungspräsidenten erfolgte am 20.06.1967. Am 20.07.1967 tritt mit der Bekanntmachung die Rechtskraft des Bebauungsplanes 130 Sanierungsgebiet Neumarkt ein.
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